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   BVerwG, 08.01.1976 - II B 43.75   

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BVerwG, 08.01.1976 - II B 43.75 (https://dejure.org/1976,918)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1976 - II B 43.75 (https://dejure.org/1976,918)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1976 - II B 43.75 (https://dejure.org/1976,918)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1976 - 2 B 43.75
    Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Beschwerdeschrift dargelegt worden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Weiter ist durch den Beschluß des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - geklärt, daß eine solche Geldleistung den die Beihilfefälligkeit der Aufwendungen des Beamten ausschließenden Charakter eines Sachleistungssurrogats grundsätzlich auch dann besitzt, wenn sie die Aufwendungen des Beamten nicht in vollem Umfang deckt, weil diese höher liegen als der Betrag, den die Krankenkasse als vertragsmäßige Sachleistung aufzubringen hat.

    Aus dieser Sicht kann es keinen rechtlich bedeutsamen Unterschied ausmachen, ob die Deckungslücke bei Aufwendungen für Arzneimittel (so in dem durch Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - entschiedenen Fall) oder für die Inanspruchnahme eines Arztes (Zahnarztes) auftritt.

  • BVerwG, 28.06.1977 - 6 B 52.76

    Rechtsmittel

    Es kommt dafür darauf an, ob in einer konkreten Rechtsfrage das Berufungsurteil in seinen tragenden rechtlichen Ausführungen von den tragenden rechtlichen Ausführungen in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen Oberverwaltungsgerichts abweicht, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt wird(Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - [Buchholz 310 60 VwGO Nr. 81 und 132 VwGO Nr. 128], vom 11. April 1975 - BVerwG VI B 73.74 -, vom 22. April 1975 - BVerwG VI B 2.75 -, vom 8. Januar 1976 - BVerwG II B 43.75 - undvom 21. Februar 1977 - BVerwG VI B 44.76 -).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 53.78

    Anspruch eines privat krankenversicherten Beamten auf Gewährung einer Beihilfe zu

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 54.77

    Gewährung einer Beihilfe zu den entstandenen Aufwendungen für Arzneimittel -

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 29.78

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen zu Aufwendungen für seine private

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 30.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 27.78

    Beihilfezahlung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land ... vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 33.78

    Rechtsmittel

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 32.78

    Beihilfezahlungen für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

    Dementsprechend hat auch der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1975 zurückweisenden Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - keinen Anlaß gesehen, einen Pauschalabzug von 25 bis 27 v.H. zu beanstanden.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 31.78

    Erstattung von Aufwendungen für Arzneimittel - Anspruch auf Beihilfezahlungen -

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 12.78

    Beihilfe zur Aufwendung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 58.77

    Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen für Medikamente - Berücksichtigung

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